Sonderabschreibung für Photovoltaikanlage

Blick in das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli 2023

Gehört Ihre private Photovoltaikanlage zu den Anlagen, die bei der Einkommensteuer seit 1. Januar 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei betrieben werden können, stellt sich für die Steuerjahre davor eine interessante Frage. Kann für eine im Jahr 2021 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage trotz der Steuerfreiheit ab 2022 im Jahr 2021 die volle Sonderabschreibung steuerlich abgesetzt werden? Die Antwort gleich vorweg: Das geht tatsächlich. Hier hilft ein Blick in das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli 2023 (Az. IV C 6 – S 2121/23/10001:001). Dort findet man in Textziffer 19 lediglich den Hinweis, dass ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG rückgängig gemacht werden muss, wenn dieser vor 2022 abgezogen und die Anlage erst 2022 installiert wurde. Von der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG steht dort nichts. …

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

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Klaus Francksen

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