Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?

Steuertipp für Immobilieneigentümer

Verkauft ein Immobilieneigentümer eine privat vermietete Immobilie und es gibt für diese Immobilie noch ein Darlehen bei der Bank, wird die Bank in aller Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden darf? Die Antwort kommt vom Finanzgericht Köln. …

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Darf die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden?“| Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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