Erste Tätigkeitsstätte am Betriebssitz?
Wird die Niederlassung eines Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als „Einstellungsort“ bezeichnet, darf das Finanzamt nicht pauschal annehmen, dass dies seine „erste Tätigkeitsstätte“ ist. Arbeitnehmer können unter Umständen höhere Werbungskosten geltend machen. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mehr Erfolg mit Steuertipps“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).