Steuerspar-Potenzial

Erste Tätigkeitsstätte am Betriebssitz?

Wird die Niederlassung eines Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als „Einstellungsort“ bezeichnet, darf das Finanzamt nicht pauschal annehmen, dass dies seine „erste Tätigkeitsstätte“ ist. Arbeitnehmer können unter Umständen höhere Werbungskosten geltend machen. …

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

Artikel

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mehr Erfolg mit Steuertipps“ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

Vertrauen Sie auf
meine Erfahrung:


Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

+49 (4733) 9225-0
info@francksen.com

Nach oben scrollen