Steuern sparen

Wenn die Großeltern aushelfen: Betreuungskosten absetzen

Das gilt mitunter auch, wenn die Großeltern auf die Kleinen aufpassen. Worauf Sie achten müssen. Gilt nicht nur bei Tagesmutter, Kita oder Babysitter: Auch wenn sich Oma und Opa um die Enkelkinder kümmern und dafür Geld bekommen, kann das die Steuerlast drücken. Denn auch diese Ausgaben können Eltern bei der Steuererklärung in der Anlage „Kind“ als Sonderausgaben ansetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. …

Quelle:

n-tv

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angibt, zahlt weniger Steuern“ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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