steuerliche Folgen bei Maschinengemeinschaften

Bodennahe Gülleausbringung ab 2025 – Achtung bei der Steuer

Ab 2025 ist die bodennahe Gülleausbringung Pflicht. Doch nicht alle können sich neue Maschinen anschaffen – dann sind Maschinengemeinschaften attraktiv. Dabei gibt es jedoch einiges steuerlich zu beachten. Die bodennahe Gülleausbringung wird Pflicht und zwar schon im kommenden Jahr. Dafür braucht es aber spezielle Technik und die kann jetzt nicht jeder Landwirt und jede Landwirtin neu anschaffen. Die Lösung sind nach Angaben der Ecovis Agrar (ein Zusammenschluss für Steuern, Recht und Betriebsführung für Unternehmen in der Forst- und Landwirtschaft) häufig sogenannte Maschinengemeinschaften. …

Quelle:

agrarheute

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aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Maschinen teilen: Worauf Betriebsinhaber achten sollten“ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

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