neuer gesetzlicher Mindestlohn

Diese Lohnuntergrenze gilt 2024 und 2025 in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit diesem Jahr nicht mehr bei zwölf Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2024 wurde die Lohnuntergrenze angehoben, die nächste Erhöhung folgt Anfang 2025. Welchen Stundensatz Arbeitgeber aktuell und in Zukunft mindestens zahlen müssen – und in welchen Fällen auch weniger erlaubt ist. …

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

Artikel

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mindestlohnerhöhung 2024″ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

Vertrauen Sie auf
meine Erfahrung:


Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

+49 (4733) 9225-0
info@francksen.com

Nach oben scrollen