Diese Lohnuntergrenze gilt 2024 und 2025 in Deutschland
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit diesem Jahr nicht mehr bei zwölf Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2024 wurde die Lohnuntergrenze angehoben, die nächste Erhöhung folgt Anfang 2025. Welchen Stundensatz Arbeitgeber aktuell und in Zukunft mindestens zahlen müssen – und in welchen Fällen auch weniger erlaubt ist. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mindestlohnerhöhung 2024″ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).