Kosten für Agrarstudium absetzen?

Kosten für die Erstausbildung gelten als Sonderausgaben

Kosten, die im Rahmen Ihrer ersten Ausbildung anfallen – ob eine rein schulische Ausbildung oder ein Bache­lorstudium direkt nach dem Abitur – können Sie nur als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen. Bisher gab es immer wieder Streit darüber, ob der Fiskus diese Kosten nicht auch als Werbungskosten, wie bei einem Zweit­studium anerkennen muss. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch erst im vergangenen Jahr nach langjäh­rigem hin und her, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Ausgaben für das Erststudium und Kosten für das Zweitstudium nicht gegen das Grund­gesetz verstößt (Az.: 2 BvL 22-27/14). …

Quelle:

topagrar

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
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