Erfreuliches BFH-Urteil
Wer eine geerbte Immobilie veräußert, muss unter Umständen Einkommensteuer zahlen. Wer anderen Erbenden ihre Anteile jedoch abkauft und die Immobilie dann weiterverkauft, wird nicht zur Kasse gebeten. …
Quelle:
n-tv
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mehr Erfolg beim Verkauf geerbter Immobilien“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).