Heizungsförderung jetzt auch für Betriebe
Mit der dritten und letzten Stufe können jetzt auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Kommunen und Unternehmen Fördergelder für den Heizungstausch beantragen. Worauf zu achten ist. Ab sofort können alle berechtigten Immobilienbesitzer eine staatliche Förderung für den Austausch ihrer alten Heizungen beantragen. „Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung startet am 27. August wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen, hieß es bei der zuständigen Förderbank KfW. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Fördergelder für Vermieter von Einfamilienhäusern, Kommunen und Unternehmen“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).