Geldwäscheprävention

Geldwäsche: Registrierungspflicht ab 1. Januar 2024

Noch in diesem Dezember müssen sich betroffene Unternehmer im Meldeportal „goAML“ zur Geldwäscheprävention eintragen. Die Pflicht zur Registrierung besteht ab 1. Januar 2024. Davon betroffen können auch Unternehmen sein, wenn sie zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind. …

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

Artikel

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Registrierungspflicht beim Geldwäschegesetz“ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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