Geldwäsche: Registrierungspflicht ab 1. Januar 2024
Noch in diesem Dezember müssen sich betroffene Unternehmer im Meldeportal „goAML“ zur Geldwäscheprävention eintragen. Die Pflicht zur Registrierung besteht ab 1. Januar 2024. Davon betroffen können auch Unternehmen sein, wenn sie zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Registrierungspflicht beim Geldwäschegesetz“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).