Das sind die neuen Grenzwerte

Neuerung 2024 zur Buchführungspflicht

Überschreitet ein Betrieb den Grenzwert beim Umsatz oder Gewinn, ist der Unternehmer zur Bilanzierung verpflichtet. Für Gewerbetreibende gilt seit diesem Jahr die Buchführungspflicht (= Bilanzierungspflicht), wenn…
– der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG mehr als 800.000 Euro beträgt (bisher: 600.000 Euro) oder
– der Gewinn mehr als 80.000 Euro beträgt (bisher: 60.000 Euro).
Diese neuen Buchführungsgrenzen sind erstmals auf Umsätze und Gewinne der Kalenderjahre/Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. …

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Buchführungsgrenzen angehoben“ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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