auch für Photovoltaik-Bestandsanlagen
Steuertipp: Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 mit null Prozent Umsatzsteuer verkauft. Betreiber dieser Anlagen kommen in den Genuss des Steuervorteils, den frühere Käufer nur mit komplizierter Bürokratie erreichen konnten und dann für den privaten Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen mussten. Doch auch für Bestandsanlagen eröffnet die Finanzverwaltung eine Befreiungsmöglichkeit. …
Quelle:
pv-magazine
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mehr Erfolg mit Photovoltaik-Bestandsanlagen“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).