Befreiung von der Umsatzsteuer

auch für Photovoltaik-Bestandsanlagen

Steuertipp: Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 mit null Prozent Umsatzsteuer verkauft. Betreiber dieser Anlagen kommen in den Genuss des Steuervorteils, den frühere Käufer nur mit komplizierter Bürokratie erreichen konnten und dann für den privaten Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen mussten. Doch auch für Bestandsanlagen eröffnet die Finanzverwaltung eine Befreiungsmöglichkeit. …

Quelle:

pv-magazine

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aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mehr Erfolg mit Photovoltaik-Bestandsanlagen“ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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