Das gilt ab 1. Juli

Was Landwirte zu Glyphosat wissen müssen

Wir erklären, was Landwirte ab dem 1. Juli dürfen und was nicht. Ab dem 1. Juli tritt die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) in Kraft, nachdem der Bundesrat den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingebrachten Änderungen Mitte Juni zugestimmt hatte. …

Quelle:

topagrar

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Bund und Länder haben den Einsatz von Glyphosat langfristig geregelt“ | Francksen

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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