GmbH und AG: Teileinkünfteverfahren statt Abgeltungsteuer wählen?
Ausschüttungen oder Dividenden an Gesellschafter einer GmbH oder AG unterliegen der Abgeltungsteuer. Alternativ können die Gesellschafter aber auch mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Zu den Voraussetzungen hat der Bundesfinanzhof jetzt Stellung genommen. Erhält ein Gesellschafter einer GmbH oder einer AG Ausschüttungen oder Dividenden, unterliegen diese grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Danach dürfen keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden abgezogen werden. Dafür werden nur 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Wird die Abgeltungsteuer „abgewählt“, besteuert das Finanzamt die Gewinnausschüttung bzw. die Dividenden nach dem persönlichen Steuersatz. Doch anders als bei der Abgeltungsteuer darf der Gesellschafter dann Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einnahmen abziehen. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Durch Teileinkünfteverfahren zu einer geringeren Besteuerung als mit der Abgeltungsteuer?“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).