Neuerung 2024 zur Buchführungspflicht
Überschreitet ein Betrieb den Grenzwert beim Umsatz oder Gewinn, ist der Unternehmer zur Bilanzierung verpflichtet. Für Gewerbetreibende gilt seit diesem Jahr die Buchführungspflicht (= Bilanzierungspflicht), wenn…
– der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG mehr als 800.000 Euro beträgt (bisher: 600.000 Euro) oder
– der Gewinn mehr als 80.000 Euro beträgt (bisher: 60.000 Euro).
Diese neuen Buchführungsgrenzen sind erstmals auf Umsätze und Gewinne der Kalenderjahre/Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Buchführungsgrenzen angehoben“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).