ab 1. Januar 2025 müssen Sie damit rechnen, E-Rechnungen zugeschickt zu bekommen
Ratgeber Buchführung: Lesen Sie, welche Software hilft. Hand aufs Herz: Wissen Sie schon, mit welchen Programmen Sie die neuen E-Rechnungen in den Formaten X-Rechnung oder ZUGFeRD öffnen können? Schon in sechs Monaten können die ersten Rechnungen dieser Art in Ihrem E-Mailfach landen. Denn ab 1.1.2025 haben Sie als Unternehmen keinen Anspruch mehr auf eine Papierrechnung, der Versender darf Ihnen ohne Zustimmung eine E-Rechnung schicken. Die Betonung liegt hier allerdings auf „darf“. …
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „E-Rechnung wird für Landwirte Pflicht – Diese Software hilft!“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).