Konsultation über „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor gestartet
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen diese geringfügigen Beihilfen von derzeit 20.000 Euro künftig auf 37.000 Euro angehoben werden. Damit reagiert die Kommission auch auf einen Vorstoß des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, beim Agrarrat am 29. April 2024. Die Höhe der „De-minimis“-Beihilfen wurde zuletzt 2019 angepasst. Seitdem waren die Landwirtinnen und Landwirte in der EU mit zahlreichen Herausforderungen, wie der COVID-19-Pandemie, den Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine und Kostensteigerungen aufgrund einer hohen Inflation, konfrontiert. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 21. Juli 2024. …
Quelle:
landundforst
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Nach Plänen der EU-Kommission sollen die geringfügigen Beihilfen angehoben werden“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).