Was Landwirte zu Glyphosat wissen müssen
Wir erklären, was Landwirte ab dem 1. Juli dürfen und was nicht. Ab dem 1. Juli tritt die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) in Kraft, nachdem der Bundesrat den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingebrachten Änderungen Mitte Juni zugestimmt hatte. …
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Bund und Länder haben den Einsatz von Glyphosat langfristig geregelt“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).