Wenn die Großeltern aushelfen: Betreuungskosten absetzen
Das gilt mitunter auch, wenn die Großeltern auf die Kleinen aufpassen. Worauf Sie achten müssen. Gilt nicht nur bei Tagesmutter, Kita oder Babysitter: Auch wenn sich Oma und Opa um die Enkelkinder kümmern und dafür Geld bekommen, kann das die Steuerlast drücken. Denn auch diese Ausgaben können Eltern bei der Steuererklärung in der Anlage „Kind“ als Sonderausgaben ansetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. …
Quelle:
n-tv
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angibt, zahlt weniger Steuern“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).