Steuertipp für Immobilieneigentümer
Verkauft ein Immobilieneigentümer eine privat vermietete Immobilie und es gibt für diese Immobilie noch ein Darlehen bei der Bank, wird die Bank in aller Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden darf? Die Antwort kommt vom Finanzgericht Köln. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Darf die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden?“| Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).