Das gilt für die Gewinnobergrenze
In der Praxis ist die Ermittlung der Gewinnobergrenze von 200.000 Euro häufig ein Streitthema mit dem Finanzamt. Beim Bundesfinanzhof laufen dazu aktuell zwei Musterprozesse. Beim Investitionsabzugsbetrag darf ein Unternehmer die voraussichtlichen Investitionskosten für in den nächsten drei Jahren geplante Investitionen ins bewegliche Anlagevermögen zu 50 Prozent als Betriebsausgaben abziehen. Eine der Voraussetzungen für diese steuerliche Vergünstigung: Der Gewinn im Abzugsjahr darf vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 200.000 Euro betragen. …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Der Investitionsabzugsbetrag ist eines der letzten Steuersparmodelle für Selbstständige“| Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).