Bescheinigung der Bank gut aufbewahren
2024 war das bei vielen Anlegern Realität. Doch die Vorabpauschale gibt es unter Umständen zurück. Anfang des Jahres Post von Ihrem Depotanbieter erhalten? Wer Fonds- oder ETF-Anteile hält, dürfte darin die Bescheinigung über die sogenannte Vorabpauschale sowie die Info über in dem Zusammenhang einbehaltene Steuerbeträge gefunden haben. Die Bescheinigung sollten Anlegerinnen und Anleger gut aufbewahren, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Sie könnte für die Steuererklärung 2024 noch relevant werden. …
Quelle:
n-tv
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Nichts am Depot verändert, keine Gewinne realisiert und trotzdem zur Kasse gebeten?“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).