Der BGH hatte sich in einem Verfahren mit der Wirksamkeit allgemein gefasster Vorpachtklauseln zu beschäftigen. Mit solchen Klauseln wird bezweckt, nach Auslauf eines Pachtvertrages, den Verpächter weiter zu binden und zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages zu kommen.
Quelle: Top Agrar
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