Wichtige Änderungen im August 2026

Das sollten Unternehmen jetzt beachten

Zum 1. August 2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Besonders Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Erneuerbare Energien, Bau und Mittelstand sollten die Änderungen frühzeitig berücksichtigen.

Das ändert sich im August 2026

Neue Ausbildungsregelungen

In 19 Bauberufen gelten ab August modernisierte Ausbildungsordnungen. Gleichzeitig steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für neue Ausbildungsverträge auf 724 Euro brutto pro Monat im ersten Ausbildungsjahr.

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab 12. August 2026 gelten europaweit neue Vorgaben für Verpackungen. Unternehmen müssen ihre Rolle als Hersteller oder Erzeuger prüfen und die entsprechenden Dokumentations- und Registrierungspflichten erfüllen. Besonders betroffen sind Betriebe mit Eigenmarken oder importierten Verpackungen.

EU-KI-Verordnung (AI Act)

Ab 2. August 2026 greifen weitere Vorschriften des EU AI Acts. Unternehmen müssen KI-generierte oder wesentlich veränderte Inhalte – etwa Bilder, Videos oder Deepfakes – transparent kennzeichnen. Auch der Einsatz von Chatbots und digitalen Assistenten unterliegt neuen Informationspflichten.

Photovoltaik: Einspeisevergütung sinkt

Wer eine Photovoltaikanlage vor dem 1. August 2026 in Betrieb nimmt, profitiert noch von den höheren Vergütungssätzen. Ab August reduziert sich die EEG-Einspeisevergütung turnusgemäß um rund ein Prozent.

Empfehlung für Unternehmen

Die Neuerungen zeigen erneut, wie dynamisch sich die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln. Gerade Investitionen in Photovoltaik, Batteriespeicher, Windenergie sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten deshalb frühzeitig geplant und wirtschaftlich bewertet werden.

Francksen Wirtschaftskontor begleitet Eigentümer, Investoren und Unternehmen bei der Entwicklung, Bewertung und Vermarktung von Land- und Forstimmobilien sowie Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien in Ost- und Norddeutschland.

Sie planen den Verkauf einer Landwirtschaft, eines Forstbetriebes oder eines Energieprojekts? Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie von der Wertermittlung bis zur erfolgreichen Transaktion.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
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