Einspeisevergütung 2026: das sollten Betreiber jetzt wissen
Die Richtung ist klar: Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen sinkt weiter – und zusätzliche Regeln machen das Einspeisen weniger attraktiv. Hier die wichtigsten Punkte kompakt und praxisnah:
📉 Halbjährliche Kürzung: Februar & August 2026
Die Einspeisevergütung wird alle sechs Monate um 1 % gesenkt. Nächste Stichtage:
- Februar 2026
- August 2026
Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme (erste Stromerzeugung). Der dann geltende Satz gilt für 20 Jahre.
Vergütungssätze ab 1. Februar 2026 (Auswahl)
Bis 10 kWp
- Überschusseinspeisung: 7,79 ct/kWh (vorher 7,86)
- Volleinspeisung: 12,35 ct/kWh (vorher 12,47)
Bis 40 kW: 6,74 ct/kWh
Bis 100 kW: 5,56 ct/kWh
👉 Die nächste Absenkung folgt am 1. August 2026.
❌ Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen
Seit Februar 2025 gilt für neu installierte PV-Anlagen:
- Nullvergütung bei negativen Börsenstrompreisen
- geregelt im sogenannten Solarspitzengesetz
🔁 Ausgleich: Der Förderzeitraum verlängert sich um die Zeiten mit negativen Preisen.
🎯 Ziel: Mehr Eigenverbrauch, Batteriespeicher und Lastmanagement statt Volleinspeisung.
🔌 Direktvermarktung bleibt möglich
- In der Direktvermarktung gibt es weiterhin die Marktprämie
- Der Erlös erreicht mindestens das Niveau der EEG-Förderung
- Untergrenze für die Pflicht zur Direktvermarktung wurde auf 200 kW angehoben
→ besonders relevant für gewerbliche Anlagen mit hohem Eigenverbrauch
⚠️ Neu: 60-%-Drossel ohne Smart Meter
Für neue Anlagen gilt:
- Ohne Smart Meter + Steuerbox
→ Einspeiseleistung wird auf 60 % begrenzt
- Kann die Einnahmen deutlich reduzieren
- Einbau erfolgt i. d. R. über den Messstellenbetreiber
📌 Gilt nur für Neuanlagen nach Inkrafttreten des Gesetzes.
🧾 Steuerliche Entlastung bleibt
- Einfamilienhaus: Steuerfrei bis 30 kWp
- Mehrfamilienhaus: 15 kWp je Wohneinheit
→ Einspeisevergütung muss dann nicht versteuert werden
🔎 Fazit
- Die Einspeisevergütung verschwindet nicht, wird aber kontinuierlich geringer
- Eigenverbrauch, Speicher und intelligentes Steuern werden immer wichtiger
- Wer 2026 neu baut, sollte Vergütung, Smart-Meter-Pflicht und Negativpreis-Regeln unbedingt einkalkulieren
Quelle:
agrarheute
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wer 2026 neu baut, sollte Vergütung, Smart-Meter und Negativpreis-Regeln einkalkulieren“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

