Weniger Geld für Solarstrom

Einspeisevergütung 2026: das sollten Betreiber jetzt wissen

Die Richtung ist klar: Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen sinkt weiter – und zusätzliche Regeln machen das Einspeisen weniger attraktiv. Hier die wichtigsten Punkte kompakt und praxisnah:

📉 Halbjährliche Kürzung: Februar & August 2026

Die Einspeisevergütung wird alle sechs Monate um 1 % gesenkt. Nächste Stichtage:

  1. Februar 2026
  2. August 2026

Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme (erste Stromerzeugung). Der dann geltende Satz gilt für 20 Jahre.

Vergütungssätze ab 1. Februar 2026 (Auswahl)

Bis 10 kWp

  • Überschusseinspeisung: 7,79 ct/kWh (vorher 7,86)
  • Volleinspeisung: 12,35 ct/kWh (vorher 12,47)

Bis 40 kW: 6,74 ct/kWh

Bis 100 kW: 5,56 ct/kWh

👉 Die nächste Absenkung folgt am 1. August 2026.

❌ Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen

Seit Februar 2025 gilt für neu installierte PV-Anlagen:

  • Nullvergütung bei negativen Börsenstrompreisen
  • geregelt im sogenannten Solarspitzengesetz

🔁 Ausgleich: Der Förderzeitraum verlängert sich um die Zeiten mit negativen Preisen.
🎯 Ziel: Mehr Eigenverbrauch, Batteriespeicher und Lastmanagement statt Volleinspeisung.

🔌 Direktvermarktung bleibt möglich

  • In der Direktvermarktung gibt es weiterhin die Marktprämie
  • Der Erlös erreicht mindestens das Niveau der EEG-Förderung
  • Untergrenze für die Pflicht zur Direktvermarktung wurde auf 200 kW angehoben
    → besonders relevant für gewerbliche Anlagen mit hohem Eigenverbrauch

⚠️ Neu: 60-%-Drossel ohne Smart Meter

Für neue Anlagen gilt:

  • Ohne Smart Meter + Steuerbox
    → Einspeiseleistung wird auf 60 % begrenzt
  • Kann die Einnahmen deutlich reduzieren
  • Einbau erfolgt i. d. R. über den Messstellenbetreiber

📌 Gilt nur für Neuanlagen nach Inkrafttreten des Gesetzes.

🧾 Steuerliche Entlastung bleibt

  • Einfamilienhaus: Steuerfrei bis 30 kWp
  • Mehrfamilienhaus: 15 kWp je Wohneinheit
    → Einspeisevergütung muss dann nicht versteuert werden

🔎 Fazit

  • Die Einspeisevergütung verschwindet nicht, wird aber kontinuierlich geringer
  • Eigenverbrauch, Speicher und intelligentes Steuern werden immer wichtiger
  • Wer 2026 neu baut, sollte Vergütung, Smart-Meter-Pflicht und Negativpreis-Regeln unbedingt einkalkulieren

Quelle:

agrarheute

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wer 2026 neu baut, sollte Vergütung, Smart-Meter und Negativpreis-Regeln einkalkulieren“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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