Windpark und Freiflächen-PV
Zustimmungspflicht und rechtliche Grundlagen
Private Landwirte müssen der Verlegung von Strom- oder Telekommunikationsleitungen für Windparks oder Freiflächen-PV nicht zustimmen. Eine gesetzliche Duldungspflicht besteht nur bei Grundstücken der öffentlichen Hand; dort ist eine einmalige Entschädigung von 5 % des Verkehrswerts der Schutzstreifenfläche vorgesehen sowie Schadensersatz und Übergabe eines Bestandsplans.
Bei privaten Flächen gilt: ohne Vertrag kein Kabel.
Entschädigung, Vertragsgestaltung und Absicherung
Die Entschädigung für private Eigentümer ist frei verhandelbar. In der Praxis sind Einmalzahlungen von etwa 10–15 € pro laufendem Meter Kabeltrasse üblich, abhängig von Nutzungseinschränkungen, Wertminderung und Alternativrouten.
Um Gleichbehandlung zu sichern, empfiehlt sich eine Meistbegünstigungsklausel. Für dauerhafte Rechtssicherheit – insbesondere bei Verkauf oder Vererbung – wird meist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch verlangt, auch auf Wunsch der finanzierenden Banken.
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wenn Windparks oder eine PV-Anlage Kabel über die Flächen verlegen wollen“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

