Welche Entschädigung für eine private Leitung?

Windpark und Freiflächen-PV

Zustimmungspflicht und rechtliche Grundlagen

Private Landwirte müssen der Verlegung von Strom- oder Telekommunikationsleitungen für Windparks oder Freiflächen-PV nicht zustimmen. Eine gesetzliche Duldungspflicht besteht nur bei Grundstücken der öffentlichen Hand; dort ist eine einmalige Entschädigung von 5 % des Verkehrswerts der Schutzstreifenfläche vorgesehen sowie Schadensersatz und Übergabe eines Bestandsplans.
Bei privaten Flächen gilt: ohne Vertrag kein Kabel.


Entschädigung, Vertragsgestaltung und Absicherung

Die Entschädigung für private Eigentümer ist frei verhandelbar. In der Praxis sind Einmalzahlungen von etwa 10–15 € pro laufendem Meter Kabeltrasse üblich, abhängig von Nutzungseinschränkungen, Wertminderung und Alternativrouten.
Um Gleichbehandlung zu sichern, empfiehlt sich eine Meistbegünstigungsklausel. Für dauerhafte Rechtssicherheit – insbesondere bei Verkauf oder Vererbung – wird meist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch verlangt, auch auf Wunsch der finanzierenden Banken.

Quelle:

topagrar

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wenn Windparks oder eine PV-Anlage Kabel über die Flächen verlegen wollen“ | Francksen

Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

Vertrauen Sie auf
meine Erfahrung:


Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

+49 (4733) 9225-0
info@francksen.com

Nach oben scrollen