verschiedene Möglichkeiten, Verluste steuerlich zu nutzen
Solo-Selbstständige können sich weiterhin bis zu 90 Prozent ihrer Weiterbildungskosten vom Staat erstatten lassen. Pro Person gibt es bis zu 4.500 Euro – und das jedes Jahr. Die Förderung läuft bis 2028. Was Sie jetzt wissen müssen. Solo-Selbstständige können sich bis Ende Februar 2028 bis zu 90 Prozent ihrer Weiterbildungskosten vom Staat erstatten lassen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, wurde das Förderprogramm „Kompass – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ verlängert. Die maximale Fördersumme beträgt 4.500 Euro pro Jahr. Die Förderung richtet sich an Selbstständige ohne Angestellte, die seit mindestens zwei Jahren hauptberuflich am Markt tätig sind. Sie dürfen maximal einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen. Interessierte müssen sich zunächst an eine von bundesweit 30 Anlaufstellen wenden. Diese stellen nach einer kostenlosen Beratung einen sogenannten Qualifizierungsscheck aus. Damit können die Selbstständigen eine Weiterbildung ihrer Wahl buchen …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Programm für Solo-Selbstständige verlängert: Staat zahlt bis zu 4.500 Euro“ | Francksen

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

