Das müssen Anleger jetzt beachten
Bitcoin, Ethereum & Co. bleiben attraktiv – doch viele unterschätzen die steuerlichen Regeln. Wer Gewinne erzielt, muss diese korrekt dokumentieren und ggf. versteuern.
Wann Krypto-Gewinne steuerfrei sind
- Steuerfrei: Verkauf nach mehr als 1 Jahr Haltedauer
- Unter 1 Jahr: Gewinne sind steuerpflichtig
- Freigrenze: bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei
👉 Achtung: Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig
Was genau als steuerpflichtig gilt
Kryptowährungen zählen steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte.
Dazu gehören auch:
- Edelmetalle
- Schmuck
- bestimmte Immobilienverkäufe
Verluste können mit Gewinnen aus diesen Bereichen verrechnet werden.
Dokumentation ist Pflicht
Für das Finanzamt müssen alle Transaktionen nachvollziehbar sein:
- Kauf- und Verkaufsdatum
- Kurswerte
- Anzahl und Art der Kryptowährungen
- Haltedauer
- Gebühren und Kosten
Besonders bei Nutzung ausländischer Börsen oder Wallet-Transfers wird genau geprüft.
Bedeutung für Investoren und Unternehmer
Mit wachsender Bedeutung digitaler Assets steigen auch die Anforderungen an:
- steuerliche Planung
- saubere Dokumentation
- rechtssichere Strukturierung
Francksen Einschätzung 2026
Digitale Vermögenswerte sind ein fester Bestandteil moderner Portfolios – ersetzen jedoch keine stabilen Sachwerte.
Gerade in unsicheren Zeiten gewinnen an Bedeutung:
- Land- und Forstimmobilien
- Energieprojekte (Wind, Agri-PV)
- reale, inflationsgeschützte Vermögenswerte
Unser Fazit:
Krypto bietet Chancen – aber nur mit klarer Struktur und sauberer Dokumentation.
Die Francksen Wirtschaftskontor GmbH unterstützt Investoren bei:
- strategischer Vermögensstrukturierung
- Kombination von digitalen und realen Assets
- langfristigem Vermögensaufbau
- sicheren und nachhaltigen Investitionen
Mehr erfahren:
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Kryptowährungen zählen steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte “ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

