Neues EU-Urteil eröffnet Chancen – aber Vorsicht ist geboten
Ein aktuelles Urteil des Gericht der Europäischen Union sorgt für Bewegung im Steuerrecht:
👉 Vorsteuerabzug könnte künftig auch ohne Rechnung möglich sein
➡️ Eine Entscheidung mit erheblicher Bedeutung für Unternehmer und Betriebe.
💡 Bisherige Praxis in Deutschland
Nach aktueller deutscher Rechtslage gilt:
👉 Vorsteuerabzug nur möglich, wenn:
- eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt
- Umsatzsteuer ausgewiesen ist
➡️ Ohne Rechnung: kein Vorsteuerabzug
⚖️ Das neue Urteil
Das EU-Gericht stellt klar:
👉 Entscheidend ist:
✔ die Leistung wurde erbracht
✔ der Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt
❗ Eine Rechnung ist nicht zwingend erforderlich
➡️ Paradigmenwechsel im Steuerrecht
📊 Was bedeutet das konkret?
👉 Beispiel:
- Leistung im März erbracht
- Rechnung kommt erst im April
👉 bisher:
➡️ Vorsteuer erst im April abziehbar
👉 nach EU-Urteil:
➡️ Vorsteuer ggf. bereits im März möglich
⚠️ Wichtig: Deutschland hat noch nicht angepasst
👉 Aktueller Stand:
❗ deutsche Finanzverwaltung hält weiter an alter Praxis fest
➡️ Empfehlung:
✔ Vorsteuer weiterhin erst mit Rechnung geltend machen
🚀 Wo liegt die Chance?
Das Urteil bietet strategische Vorteile:
👉 insbesondere bei:
- Betriebsprüfungen
- Streitfällen mit dem Finanzamt
- rückwirkenden Korrekturen
➡️ Argumentationsbasis:
👉 EU-Recht steht über nationalem Recht
🧠 Unternehmerische Einordnung
Das Thema betrifft direkt:
✔ Liquidität im Unternehmen
✔ Steueroptimierung
✔ Timing von Vorsteuerabzügen
👉 Gerade bei größeren Investitionen:
➡️ kann der Zeitpunkt entscheidend sein
🔥 Handlungsempfehlung
👉 In der Praxis gilt aktuell:
✔ Standard: Vorsteuerabzug mit Rechnung
✔ Sonderfall:
➡️ bei Ablehnung durch Finanzamt
👉 Einspruch einlegen und auf EU-Urteil berufen
🧭 Fazit
Das Urteil bringt:
✔ neue Möglichkeiten
✔ stärkere Rechte für Unternehmer
aber:
❗ noch keine direkte Umsetzung in Deutschland
👉 Strategische Nutzung möglich – aber mit Bedacht
📞 Steuerliche Chancen gezielt nutzen
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Francksen Wirtschaftskontor GmbH
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Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Vorsteuerabzug könnte künftig auch ohne Rechnung möglich sein“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

