Augen auf beim Firmenwagen-Kauf
Firmenwagen stehen beim Finanzamt oft im Fokus. Damit die Anschaffung nicht zur teuren Steuerfalle wird, sollten Selbstständige diese Regeln beachten:
- Investitionsabzugsbetrag nur mit 90 %-Nutzung
Bis zu 50 % der Kosten lassen sich vorab absetzen – aber nur, wenn im Kauf- und Folgejahr eine betriebliche Nutzung von mind. 90 % nachgewiesen wird. Ausnahme: Überlässt der Chef den Wagen einem Mitarbeiter, gilt automatisch 100 % betrieblich.
- 1-Prozent-Regelung nur bei > 50 % betrieblich
Ohne Fahrtenbuch und bei überwiegend privater Nutzung kippt die 1 %-Regelung. Das Finanzamt schätzt dann oft 70–80 % Privatanteil – deutlich teurer.
- Bruttolistenpreis entscheidend, nicht Kaufpreis
Bemessungsgrundlage ist immer der inländische Listenpreis bei Erstzulassung, nicht der heutige Kaufpreis. Selbst bei Gebrauchtwagen kann das zu hohen Privatanteilen führen.
- Sonderausstattung erst nach Kauf nachrüsten
Extras erhöhen den Listenpreis – und damit die Steuerlast. Wer Sonderausstattung erst nach Auslieferung einbauen lässt, spart über Jahre hinweg mehrere tausend Euro.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Damit der Firmenwagen nicht zur teuren Steuerfalle wird, sollten Regeln beachtet werden“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

