Vier Steuerfallen vermeiden

Augen auf beim Firmenwagen-Kauf

Firmenwagen stehen beim Finanzamt oft im Fokus. Damit die Anschaffung nicht zur teuren Steuerfalle wird, sollten Selbstständige diese Regeln beachten:

  1. Investitionsabzugsbetrag nur mit 90 %-Nutzung

Bis zu 50 % der Kosten lassen sich vorab absetzen – aber nur, wenn im Kauf- und Folgejahr eine betriebliche Nutzung von mind. 90 % nachgewiesen wird. Ausnahme: Überlässt der Chef den Wagen einem Mitarbeiter, gilt automatisch 100 % betrieblich.

  1. 1-Prozent-Regelung nur bei > 50 % betrieblich

Ohne Fahrtenbuch und bei überwiegend privater Nutzung kippt die 1 %-Regelung. Das Finanzamt schätzt dann oft 70–80 % Privatanteil – deutlich teurer.

  1. Bruttolistenpreis entscheidend, nicht Kaufpreis

Bemessungsgrundlage ist immer der inländische Listenpreis bei Erstzulassung, nicht der heutige Kaufpreis. Selbst bei Gebrauchtwagen kann das zu hohen Privatanteilen führen.

  1. Sonderausstattung erst nach Kauf nachrüsten

Extras erhöhen den Listenpreis – und damit die Steuerlast. Wer Sonderausstattung erst nach Auslieferung einbauen lässt, spart über Jahre hinweg mehrere tausend Euro.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

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aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Damit der Firmenwagen nicht zur teuren Steuerfalle wird, sollten Regeln beachtet werden“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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