Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Betriebsprüfung bei der GmbH

Bei Betriebsprüfungen stehen Geschäftsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern besonders im Fokus. Fehler führen schnell zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) – mit spürbaren steuerlichen Nachteilen für Unternehmen und Gesellschafter.

Typische Risiken im Überblick

  • Unverzinste Verrechnungskonten
    Private Entnahmen ohne marktübliche Verzinsung werden häufig als vGA gewertet.
  • Rückwirkende Gehalts- oder Tantiemeregelungen
    Vereinbarungen müssen vorab schriftlich getroffen werden – nachträgliche Anpassungen sind steuerlich kritisch.
  • Fehlerhafte Tantieme-Berechnung
    Verlustvorträge müssen korrekt berücksichtigt werden, sonst drohen Korrekturen durch das Finanzamt.
  • Umsatztantiemen
    Nur in Ausnahmefällen zulässig und besonders prüfungsanfällig.

Was bedeutet das konkret?

Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor:

  • erhöht sich der Gewinn der GmbH nachträglich
  • der Gesellschafter muss zusätzliche Steuern zahlen (Abgeltungsteuer)
  • es drohen Nachzahlungen und Zinsen

Besonders wichtig für Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei beherrschenden Gesellschaftern (>50 % Beteiligung) gelten besonders strenge Maßstäbe:

  • Verträge müssen klar, schriftlich und im Voraus geregelt sein
  • alle Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten
  • Dokumentation ist entscheidend

Francksen Praxiseinschätzung

Gerade bei komplexen Strukturen – etwa im Zusammenspiel von:

  • GmbH
  • Landwirtschaftsbetrieb
  • Immobilien- und Energieprojekten

steigt das Risiko steuerlicher Fehler deutlich.

Unser Rat 2026:

Strukturen frühzeitig prüfen und sauber aufsetzen.

Mehr erfahren:

www.francksen.com

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Gesellschafts-Strukturen frühzeitig sauber aufsetzen, um keine vGA-Nachteile zu bekommen“ | Francksen

Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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meine Erfahrung:


Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

+49 (4733) 9225-0
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