Betriebsprüfung bei der GmbH
Bei Betriebsprüfungen stehen Geschäftsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern besonders im Fokus. Fehler führen schnell zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) – mit spürbaren steuerlichen Nachteilen für Unternehmen und Gesellschafter.
Typische Risiken im Überblick
- Unverzinste Verrechnungskonten
Private Entnahmen ohne marktübliche Verzinsung werden häufig als vGA gewertet. - Rückwirkende Gehalts- oder Tantiemeregelungen
Vereinbarungen müssen vorab schriftlich getroffen werden – nachträgliche Anpassungen sind steuerlich kritisch. - Fehlerhafte Tantieme-Berechnung
Verlustvorträge müssen korrekt berücksichtigt werden, sonst drohen Korrekturen durch das Finanzamt. - Umsatztantiemen
Nur in Ausnahmefällen zulässig und besonders prüfungsanfällig.
Was bedeutet das konkret?
Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor:
- erhöht sich der Gewinn der GmbH nachträglich
- der Gesellschafter muss zusätzliche Steuern zahlen (Abgeltungsteuer)
- es drohen Nachzahlungen und Zinsen
Besonders wichtig für Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei beherrschenden Gesellschaftern (>50 % Beteiligung) gelten besonders strenge Maßstäbe:
- Verträge müssen klar, schriftlich und im Voraus geregelt sein
- alle Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten
- Dokumentation ist entscheidend
Francksen Praxiseinschätzung
Gerade bei komplexen Strukturen – etwa im Zusammenspiel von:
- GmbH
- Landwirtschaftsbetrieb
- Immobilien- und Energieprojekten
steigt das Risiko steuerlicher Fehler deutlich.
Unser Rat 2026:
Strukturen frühzeitig prüfen und sauber aufsetzen.
Mehr erfahren:
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Gesellschafts-Strukturen frühzeitig sauber aufsetzen, um keine vGA-Nachteile zu bekommen“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

