Umsatzsteuer-Tipp 2026

Vorsteuer nachträglich sichern beim Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung

Viele Unternehmer wissen nicht: Wer die Kleinunternehmerregelung verlässt und zur Regelbesteuerung wechselt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits gezahlte Vorsteuer nachträglich vom Finanzamt zurückholen.

Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft hier zusätzliche Klarheit und eröffnet interessante Liquiditätsvorteile.

Wann endet die Kleinunternehmerregelung?

Seit 2025 gilt:

  • Vorjahresumsatz maximal 25.000 €
  • laufender Jahresumsatz maximal 100.000 €

Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellt werden.

Nachträglicher Vorsteuerabzug möglich

Besonders interessant:

Investitionen, die während der Kleinunternehmerphase getätigt wurden, können teilweise nachträglich zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Betroffen sind insbesondere:

  • Fahrzeuge
  • Maschinen
  • Betriebseinrichtungen
  • Warenbestände
  • technische Anlagen

Dadurch entstehen häufig erhebliche Liquiditätsvorteile.

Beispiel: Firmenfahrzeug

Wurde während der Kleinunternehmerphase ein Fahrzeug mit 11.400 € Umsatzsteuer angeschafft und erfolgt anschließend der Wechsel zur Regelbesteuerung, können über die gesetzliche Vorsteuerberichtigung große Teile dieser Umsatzsteuer zurückgeholt werden.

Chancen für wachstumsstarke Unternehmen

Besonders relevant ist das Thema für:

  • Existenzgründer
  • Immobilienunternehmen
  • Handwerksbetriebe
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Betreiber von PV-, Speicher- und Energieprojekten

Gerade in Wachstumsphasen werden Umsatzgrenzen häufig schneller überschritten als ursprünglich geplant.

Francksen-Einschätzung

Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wird oft als steuerlicher Nachteil wahrgenommen.

In der Praxis kann er jedoch erhebliche Vorteile bringen:

  • Vorsteuerabzug auf Investitionen
  • höhere Liquidität
  • bessere Finanzierungsmöglichkeiten
  • professioneller Marktauftritt

Eine rechtzeitige Planung der Investitionen kann mehrere tausend Euro Steuervorteil sichern.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Regelbesteuerung statt Kleinunternehmerregelung kann erhebliche Vorteile bringen“ | Francksen

Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

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