Vorsteuer nachträglich sichern beim Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung
Viele Unternehmer wissen nicht: Wer die Kleinunternehmerregelung verlässt und zur Regelbesteuerung wechselt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits gezahlte Vorsteuer nachträglich vom Finanzamt zurückholen.
Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft hier zusätzliche Klarheit und eröffnet interessante Liquiditätsvorteile.
Wann endet die Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 gilt:
- Vorjahresumsatz maximal 25.000 €
- laufender Jahresumsatz maximal 100.000 €
Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellt werden.
Nachträglicher Vorsteuerabzug möglich
Besonders interessant:
Investitionen, die während der Kleinunternehmerphase getätigt wurden, können teilweise nachträglich zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Betroffen sind insbesondere:
- Fahrzeuge
- Maschinen
- Betriebseinrichtungen
- Warenbestände
- technische Anlagen
Dadurch entstehen häufig erhebliche Liquiditätsvorteile.
Beispiel: Firmenfahrzeug
Wurde während der Kleinunternehmerphase ein Fahrzeug mit 11.400 € Umsatzsteuer angeschafft und erfolgt anschließend der Wechsel zur Regelbesteuerung, können über die gesetzliche Vorsteuerberichtigung große Teile dieser Umsatzsteuer zurückgeholt werden.
Chancen für wachstumsstarke Unternehmen
Besonders relevant ist das Thema für:
- Existenzgründer
- Immobilienunternehmen
- Handwerksbetriebe
- Land- und Forstwirtschaft
- Betreiber von PV-, Speicher- und Energieprojekten
Gerade in Wachstumsphasen werden Umsatzgrenzen häufig schneller überschritten als ursprünglich geplant.
Francksen-Einschätzung
Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wird oft als steuerlicher Nachteil wahrgenommen.
In der Praxis kann er jedoch erhebliche Vorteile bringen:
- Vorsteuerabzug auf Investitionen
- höhere Liquidität
- bessere Finanzierungsmöglichkeiten
- professioneller Marktauftritt
Eine rechtzeitige Planung der Investitionen kann mehrere tausend Euro Steuervorteil sichern.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Regelbesteuerung statt Kleinunternehmerregelung kann erhebliche Vorteile bringen“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

