Die Thesaurierungsbesteuerung
Für gut laufende Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann das ein echter Steuerhebel sein: Gewinne, die im Betrieb bleiben, werden nur mit 28,25 % Einkommensteuer belastet – statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz.


✅ Wer kann die Thesaurierungsbesteuerung nutzen?
Die Spielregeln stehen in § 34a EStG. Begünstigt sind:
- Gewinne aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft
- Bilanzierer (EÜR-Rechner sind raus)
- Nur nicht entnommene Gewinne
- Bei Personengesellschaften: Beteiligung > 10 % oder Gewinnanteil > 10.000 €
👉 Typischer Anwendungsfall: Betrieb investiert stark (Maschinen, Gebäude, Wachstum) und braucht Liquidität im Unternehmen.
💡 Der Steuervorteil
| Situation | Steuerbelastung |
|---|---|
| Normal (Spitzensteuersatz) | bis 42 % + Soli |
| Mit Thesaurierung | 28,25 % + Soli |
Liquiditätsvorteil: Fast 14 Prozentpunkte weniger Steuer sofort.
ABER: Es ist nur eine Steuerstundung, kein Steuergeschenk.
⚠️ Das große Risiko: Nachversteuerung
Wird der begünstigt besteuerte Gewinn später doch privat entnommen, greift die Nachversteuerung:
- + 25 % Nachsteuer
- Effektive Gesamtbelastung ≈ 46,2 %
Damit liegt man über dem Spitzensteuersatz. Deshalb lohnt sich § 34a nur, wenn Gewinne langfristig im Betrieb bleiben.
📅 Wann kann der Antrag gestellt werden?
Nicht bei Vorauszahlungen, sondern:
📝 Bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids
→ also auch noch im Einspruchsverfahren
Das läuft über die „Anlage 34a“ zur Einkommensteuererklärung.
🧮 Wie wird der begünstigte Gewinn ermittelt? (vereinfacht)
- Steuerbilanzgewinn
- minus Entnahmen + Einlagen-Saldo
- plus nicht abziehbare Steuern (z. B. GewSt)
- plus pauschale Steuerentnahmen-Korrektur
➡ Ergebnis = nicht entnommener Gewinn, der mit 28,25 % besteuert werden kann
Die Berechnung ist extrem fehleranfällig – selbst viele Steuerprogramme rechnen das nicht sauber.
🚨 Typische Auslöser für die Nachversteuerung
Die Zusatzsteuer von 25 % wird fällig bei:
- späteren Überentnahmen
- Betriebsverkauf oder -aufgabe
- Einbringung in eine GmbH
- Formwechsel zur Kapitalgesellschaft
- Wechsel von Bilanzierung zu EÜR
Gerade bei geplanten Umstrukturierungen ist § 34a brandgefährlich.
🔄 Rettungsanker: Antrag rückgängig machen
Falls sich ein schädliches Ereignis abzeichnet, kann der Antrag noch rückwirkend zurückgenommen werden:
📌 Frist: Bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids des Folgejahres
Dann wird der Gewinn normal mit dem persönlichen Steuersatz besteuert –
➡ deutlich günstiger als 25 % Nachversteuerung
🎯 Wann lohnt sich die Thesaurierung wirklich?
Sinnvoll bei:
✔ stark wachsendem Betrieb
✔ hohem Steuersatz
✔ Investitionsphase
✔ langfristigem Kapitalbedarf im Unternehmen
Gefährlich bei:
❌ geplanter GmbH-Gründung
❌ Betriebsverkauf in Sicht
❌ schwankenden Gewinnen mit hohen Entnahmen
🧠 Fazit
Die Thesaurierungsbesteuerung ist kein Sparmodell, sondern ein Liquiditäts- und Investitionsinstrument. Wer sie nutzt, geht eine langfristige steuerliche Bindung ein.
Ohne vorausschauende Planung kann aus 28 % schnell eine 46 %-Steuerfalle werden.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Die Thesaurierungsbesteuerung als ein Liquiditäts- und Investitionsinstrument“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

