Turbo für nicht entnommene Gewinne

Die Thesaurierungsbesteuerung

Für gut laufende Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann das ein echter Steuerhebel sein: Gewinne, die im Betrieb bleiben, werden nur mit 28,25 % Einkommensteuer belastet – statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz.

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✅ Wer kann die Thesaurierungsbesteuerung nutzen?

Die Spielregeln stehen in § 34a EStG. Begünstigt sind:

  • Gewinne aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft
  • Bilanzierer (EÜR-Rechner sind raus)
  • Nur nicht entnommene Gewinne
  • Bei Personengesellschaften: Beteiligung > 10 % oder Gewinnanteil > 10.000 €

👉 Typischer Anwendungsfall: Betrieb investiert stark (Maschinen, Gebäude, Wachstum) und braucht Liquidität im Unternehmen.


💡 Der Steuervorteil

SituationSteuerbelastung
Normal (Spitzensteuersatz)bis 42 % + Soli
Mit Thesaurierung28,25 % + Soli

Liquiditätsvorteil: Fast 14 Prozentpunkte weniger Steuer sofort.

ABER: Es ist nur eine Steuerstundung, kein Steuergeschenk.


⚠️ Das große Risiko: Nachversteuerung

Wird der begünstigt besteuerte Gewinn später doch privat entnommen, greift die Nachversteuerung:

  • + 25 % Nachsteuer
  • Effektive Gesamtbelastung ≈ 46,2 %

Damit liegt man über dem Spitzensteuersatz. Deshalb lohnt sich § 34a nur, wenn Gewinne langfristig im Betrieb bleiben.


📅 Wann kann der Antrag gestellt werden?

Nicht bei Vorauszahlungen, sondern:

📝 Bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids
→ also auch noch im Einspruchsverfahren

Das läuft über die „Anlage 34a“ zur Einkommensteuererklärung.


🧮 Wie wird der begünstigte Gewinn ermittelt? (vereinfacht)

  1. Steuerbilanzgewinn
  2. minus Entnahmen + Einlagen-Saldo
  3. plus nicht abziehbare Steuern (z. B. GewSt)
  4. plus pauschale Steuerentnahmen-Korrektur

➡ Ergebnis = nicht entnommener Gewinn, der mit 28,25 % besteuert werden kann

Die Berechnung ist extrem fehleranfällig – selbst viele Steuerprogramme rechnen das nicht sauber.


🚨 Typische Auslöser für die Nachversteuerung

Die Zusatzsteuer von 25 % wird fällig bei:

  • späteren Überentnahmen
  • Betriebsverkauf oder -aufgabe
  • Einbringung in eine GmbH
  • Formwechsel zur Kapitalgesellschaft
  • Wechsel von Bilanzierung zu EÜR

Gerade bei geplanten Umstrukturierungen ist § 34a brandgefährlich.


🔄 Rettungsanker: Antrag rückgängig machen

Falls sich ein schädliches Ereignis abzeichnet, kann der Antrag noch rückwirkend zurückgenommen werden:

📌 Frist: Bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids des Folgejahres

Dann wird der Gewinn normal mit dem persönlichen Steuersatz besteuert –
deutlich günstiger als 25 % Nachversteuerung


🎯 Wann lohnt sich die Thesaurierung wirklich?

Sinnvoll bei:
✔ stark wachsendem Betrieb
✔ hohem Steuersatz
✔ Investitionsphase
✔ langfristigem Kapitalbedarf im Unternehmen

Gefährlich bei:
❌ geplanter GmbH-Gründung
❌ Betriebsverkauf in Sicht
❌ schwankenden Gewinnen mit hohen Entnahmen


🧠 Fazit

Die Thesaurierungsbesteuerung ist kein Sparmodell, sondern ein Liquiditäts- und Investitionsinstrument. Wer sie nutzt, geht eine langfristige steuerliche Bindung ein.

Ohne vorausschauende Planung kann aus 28 % schnell eine 46 %-Steuerfalle werden.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Die Thesaurierungsbesteuerung als ein Liquiditäts- und Investitionsinstrument“ | Francksen

Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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