Warum Bodenrichtwerte im Außenbereich problematisch sind
Bodenrichtwerte sind ein zentraler Hebel für die Grundsteuer – gerade für Landwirte. Auf der HLBS-Tagung „Landwirtschaft, Steuern und Recht“ am 5. Februar 2026 in Sprockhövel wurde deutlich, dass Ermittlung und Anwendung im Außenbereich häufig haken.
Uneinheitliche Praxis der Gutachterausschüsse
- Dünne Datengrundlage: In ländlichen Regionen gibt es teils nur wenige Kauffälle pro Jahr – statistisch belastbare Ableitungen sind kaum möglich.
- Unterschiedliche Modelle: Manche Ausschüsse leiten Außenbereichswerte pauschal vom Innenbereich ab (mit Abschlägen), andere nutzen individuelle Ansätze. Ergebnis: starke regionale Streuung der Bodenrichtwerte.
- Fazit eines Praktikers: „Fast jeder Gutachterausschuss hat sein eigenes Modell.“
BFH: Bundesmodell grundsätzlich verfassungskonform
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell verfassungskonform ist – trotz pauschaler Parameter wie Bodenrichtwerten und typisierten Mieten. Begründung: Massenverfahren dürfen vereinfachen und den Durchschnitt abbilden, auch wenn es im Einzelfall Abweichungen gibt.
Wo es besonders knirscht
- Außenbereich & Hofstellen: Genau hier zeigen sich die größten Verzerrungen – heterogene Lagen, gemischte Nutzungen, fehlende Vergleichskäufe.
- Offene Flanke: Die bisherigen BFH-Entscheidungen betrafen vor allem Innenbereichsfälle. Sollte ein Außenbereichsfall höchstrichterlich geprüft werden, könnte die Bewertung anders ausfallen.
Was Landwirte jetzt beachten sollten
- Bodenrichtwert prüfen: Herleitung und Vergleichsgrundlagen erfragen (Gutachterausschuss).
- Abweichungen dokumentieren: Lagebesonderheiten, Nutzungsbeschränkungen, Erschließung, tatsächliche Erträge.
- Rechtsmittel erwägen: Bei deutlicher Überbewertung Einspruch/Überprüfung prüfen lassen.
- Beratung nutzen: Steuer- und ggf. Bewertungsfachleute früh einbinden – besonders bei Hofstellen.
Unterm Strich: Das System hält, aber der Außenbereich bleibt die Sollbruchstelle. Wer hier auffällig hohe Werte sieht, sollte aktiv nachhaken.
Quelle:
topagrar
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

