Steuertipp: Verkauf von GmbH-Anteilen

Nachträgliche Kaufpreiszahlungen

Veräußert ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer seine Anteile, stellt sich häufig die Frage: Wie werden gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreiszahlungen behandelt, die erst Jahre später fällig werden?

👉 Antwort der Finanzverwaltung:

Ungewisse Zahlungen (z. B. gewinn- oder umsatzabhängig, Höhe im Notarvertrag offen) → gelten als nachträgliche Betriebseinnahmen im Jahr des tatsächlichen Zuflusses.

Feste Kaufpreisbestandteile (im Kaufvertrag betragsmäßig vereinbart) → müssen bereits im Verkaufsjahr berücksichtigt werden. Das kann eine Änderung des Steuerbescheids für das Verkaufsjahr nach sich ziehen.

Rechtsgrundlage

Die Finanzverwaltung stützt sich dabei auf ein BFH-Urteil zu § 16 EStG (BFH, Urteil v. 9.11.2023, Az. IV R 9/21). Dieses wurde auf § 17 EStG übertragen und gilt daher auch für den Verkauf von GmbH-Anteilen.

Praxis-Tipp

Kaufvertrag prüfen:

Sind Zahlungen betragsmäßig festgelegt oder ungewiss formuliert?

Dokumentation beachten:

Bei ungewissen Zahlungen später Einnahmen im Zuflussjahr buchen.

Steuerbescheid im Verkaufsjahr:

Muss angepasst werden, wenn feste Nachzahlungen vereinbart sind.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

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aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wie ist ein GmbH-Veräußerungsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern?“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

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  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
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