Steuertipp: Alt-Lebensversicherung und Steuerfalle

Gesetz kippt BFH-Urteil

Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 galten lange als steuerlich privilegiert. Ein BFH-Urteil von 2021 stellte klar: Auch Rentenzahlungen aus solchen Alt-Policen sollten steuerfrei sein. Doch der Gesetzgeber reagierte – rückwirkend wurde festgeschrieben, dass Rentenzahlungen mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig sind.

Musterprozesse laufen – Einspruch einlegen

Gegen diese Regelung klagen aktuell zwei Verfahren (FG Münster: 6 K 57/24, FG Nürnberg: 6 K 1408/24). Betroffene sollten Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und auf die Musterprozesse verweisen. Mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens lässt sich die eigene Steuerlast vorerst offenhalten. Auch wenn die Verfahrensruhe offiziell nur für Verfahren vor BFH oder BVerfG gilt, gewähren Finanzämter sie bei vielen gleichgelagerten Fällen oft aus Kulanz.

👉 Fazit:

Wer eine Alt-Lebensversicherung mit Rentenzahlung hat, sollte jetzt aktiv werden, um mögliche Steuererstattungen zu sichern.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Jetzt Steuererstattungen bei Alt-Lebensversicherungen mit Rentenzahlung sichern“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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