verschiedene Möglichkeiten, Verluste steuerlich zu nutzen
Folgende Möglichkeiten stehen einem Unternehmen bei einem Verlust zu:
Verlustrücktrag I: Es wird in der Steuererklärung beantragt, den Verlust auf das vorletzte oder auf das letzte Jahr zurückzutragen. Ein Rücktrag bei einem Verlust im Jahr 2024 ist also ins Steuerjahr 2022 oder 2023 möglich. Der Verlustrücktrag ist begrenzt auf 1 Mio. Euro/2 Mio. Euro (Ledig/zusammenveranlagte Steuerzahler).
Verlustrücktrag II: Der Verlustrücktrag kann nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden.
Verlustvortrag: Wird kein Verlustrücktrag geltend gemacht, wird der Verlust vorgetragen und mit Einkünften späterer Jahre steuersparend verrechnet. Verluste, die über 1 Mio. Euro/2 Mio. Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) hinausgehen, dürfen im Folgejahr nur bis zu 70 Prozent des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden (§ 10d Abs. 2 EStG) …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Steuer-Spielregeln zum Verlustrücktrag und Verlustvortrag“ | Francksen

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

