Steuerfreier Bonus für Mitarbeiter mit Kindern

ein echter Win-Win-Bonus

Arbeitgeber können Beschäftigte gezielt unterstützen, indem sie Zuschüsse zu Kindergarten- oder Krippengebühren zahlen oder diese komplett übernehmen. Dieses Gehaltsextra ist nach § 3 Nr. 33 EStG vollständig steuer- und sozialabgabenfrei – ein echter Win-Win-Bonus für beide Seiten.

Diese Regeln müssen Sie einhalten

Damit die Steuerfreiheit nicht verloren geht, sind drei Punkte entscheidend:

  • Zusätzlichkeit: Der Zuschuss darf nicht durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden, sondern muss zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt werden.
  • Alter des Kindes: Begünstigt sind nur nicht schulpflichtige Kinder, also bis zur Einschulung.
  • Art der Kosten: Steuerfrei sind nur Zuschüsse zu Kindergarten, Kinderkrippe oder vergleichbarer Betreuung. Nicht begünstigt sind z. B. Sprachkurse oder Beförderungskosten.

Wichtig:

Der Arbeitgeber muss Nachweise über die Betreuungskosten und die Nicht-Einschulung des Kindes zu den Lohnunterlagen nehmen.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

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aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Dieses Gehaltsextra ist vollständig steuer- und sozialabgabenfrei“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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