Diese Posten bringen oft Geld zurück
Viele Steuerzahler verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie wichtige Abzugsmöglichkeiten nicht nutzen. Neben klassischen Werbungskosten lassen sich auch Versicherungen, Rentenbeiträge, Umzugskosten oder Krankheitsausgaben steuerlich geltend machen. Besonders attraktiv: Seit 2025 sind 100 % der eigenen Rentenbeiträge absetzbar, Kinderbetreuungskosten werden zu 80 % berücksichtigt und die Homeoffice-Pauschale liegt bei bis zu 1.260 Euro jährlich.
Diese 7 Absetzungen werden häufig übersehen
- Werbungskosten: Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag), Pendlerpauschale ab 21 km mit 38 Cent.
- Versicherungen: Kranken-, Renten-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung als Sonderausgaben (Höchstgrenzen beachten).
- Rentenbeiträge: Eigene Beiträge bis 29.344 € (Ledige) bzw. 58.688 € (Verheiratete) absetzbar.
- Handwerker & haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % Steuerbonus, bis zu 1.200 € bzw. 4.000 € im Jahr.
- Bildung & Kinderbetreuung: Privatschulgeld (30 %, max. 5.000 €), Betreuungskosten bis 4.800 € je Kind.
- Krankheitskosten: Brille, Zahnersatz & Co. als außergewöhnliche Belastungen über der Zumutbarkeitsgrenze.
- Umzugskosten: Beruflich pauschal (964 €), privat anteilig über haushaltsnahe Dienstleistungen.
Fazit:
Wer diese Punkte prüft und sauber belegt, kann seine Steuerlast deutlich senken – oft um mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro.
Quelle:
focus
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wer diese Punkte prüft und sauber belegt, kann seine Steuerlast deutlich senken“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

