Steueränderungen 2026

kompakt erklärt

Zum 1. Januar 2026 sind zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Einige bringen echte Entlastungen, andere schärfen bestehende Regeln nach. Hier ist der praxisnahe Überblick, worauf Sie jetzt achten sollten:

1️⃣ Betriebsveranstaltungen: Pauschalsteuer nur noch bei Einladung aller

Die 25-%-Pauschalsteuer für Veranstaltungen über 110 € pro Teilnehmer ist 2026 nur zulässig, wenn nachweislich alle Mitarbeiter eingeladen waren. Selektive Einladungen führen zur regulären Lohnversteuerung.

2️⃣ Altersvorsorge: Höhere Sonderausgaben-Höchstbeträge

Beiträge zur

  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rürup-Rente
  • berufsständischen Versorgung

sind 2026 absetzbar bis:

  • 30.826 € (Ledige)
  • 61.652 € (Zusammenveranlagung)

3️⃣ Betriebliche Altersvorsorge: 8.112 € steuerfrei

Bei Entgeltumwandlung bleiben 8 % der BBG steuerfrei – das sind 8.112 € jährlich (BBG 2026: 101.400 €).

4️⃣ Arbeitszimmer & Lagerräume im Eigenheim: Entschärfung

Betrieblich genutzte Räume im Eigenheim gelten nicht mehr als Betriebsvermögen, wenn

  • max. 30 m² oder
  • max. 40.000 € Wert

👉 Wichtig zur Vermeidung von Steuerfallen bei Betriebsaufgabe.

5️⃣ Sachentnahmen Lebensmittel: Neue Pauschalen

Für Bäcker, Metzger, Gastronomen & Co. gelten neue Pauschbeträge 2026 für private Lebensmittelentnahmen (BMF-Schreiben).

6️⃣ Aktivrente: Selbstständige außen vor

Die neue steuerfreie Aktivrente (bis 2.000 €/Monat) gilt nur für Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber Rentenbeiträge abführen muss.

Gestaltungsmöglichkeit:

➡️ Betrieb übertragen/verkaufen → Anstellung beim Nachfolger → Aktivrente nutzen.

7️⃣ Doppelte Haushaltsführung im Ausland: 2.000 €-Deckel

Neue Regel (§ 9 EStG):

  • Unterkunftskosten im Ausland max. 2.000 € pro Monat absetzbar
  • Ausnahme: verpflichtende Dienst- oder Werkswohnungen

8️⃣ E-Autos: Kfz-Steuerbefreiung verlängert

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030:

  • 10 Jahre steuerfrei,
  • längstens bis 31.12.2035

9️⃣ Bauabzugsteuer: Erstattungsantrag nur noch digital

Die Rückerstattung der 15 % Bauabzugsteuer muss zwingend elektronisch beantragt werden.

🔟 Nicht gekommen: Zwei geplante Steuererleichterungen

Kurzfristig gestrichen wurden:

  • Steuerfreier Überstundenzuschlag
  • Steuerfreie Teilzeit-Aufstockungsprämie

➡️ Eine spätere Wiedereinführung 2026 bleibt offen.

Fazit

2026 bringt mehr Klarheit, aber auch mehr Formvorgaben. Besonders relevant sind die Änderungen bei

  • Betriebsveranstaltungen
  • Arbeitszimmern im Eigenheim
  • Altersvorsorge
  • E-Mobilität

👉 Empfehlung:

Gestaltungen (Aktivrente, bAV, Eigenheim-Nutzung) frühzeitig mit Steuerberater abstimmen – viele Effekte wirken langfristig.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
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  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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