kompakt erklärt
Zum 1. Januar 2026 sind zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Einige bringen echte Entlastungen, andere schärfen bestehende Regeln nach. Hier ist der praxisnahe Überblick, worauf Sie jetzt achten sollten:
1️⃣ Betriebsveranstaltungen: Pauschalsteuer nur noch bei Einladung aller
Die 25-%-Pauschalsteuer für Veranstaltungen über 110 € pro Teilnehmer ist 2026 nur zulässig, wenn nachweislich alle Mitarbeiter eingeladen waren. Selektive Einladungen führen zur regulären Lohnversteuerung.
2️⃣ Altersvorsorge: Höhere Sonderausgaben-Höchstbeträge
Beiträge zur
- gesetzlichen Rentenversicherung
- Rürup-Rente
- berufsständischen Versorgung
sind 2026 absetzbar bis:
- 30.826 € (Ledige)
- 61.652 € (Zusammenveranlagung)
3️⃣ Betriebliche Altersvorsorge: 8.112 € steuerfrei
Bei Entgeltumwandlung bleiben 8 % der BBG steuerfrei – das sind 8.112 € jährlich (BBG 2026: 101.400 €).
4️⃣ Arbeitszimmer & Lagerräume im Eigenheim: Entschärfung
Betrieblich genutzte Räume im Eigenheim gelten nicht mehr als Betriebsvermögen, wenn
- max. 30 m² oder
- max. 40.000 € Wert
👉 Wichtig zur Vermeidung von Steuerfallen bei Betriebsaufgabe.
5️⃣ Sachentnahmen Lebensmittel: Neue Pauschalen
Für Bäcker, Metzger, Gastronomen & Co. gelten neue Pauschbeträge 2026 für private Lebensmittelentnahmen (BMF-Schreiben).
6️⃣ Aktivrente: Selbstständige außen vor
Die neue steuerfreie Aktivrente (bis 2.000 €/Monat) gilt nur für Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber Rentenbeiträge abführen muss.
Gestaltungsmöglichkeit:
➡️ Betrieb übertragen/verkaufen → Anstellung beim Nachfolger → Aktivrente nutzen.
7️⃣ Doppelte Haushaltsführung im Ausland: 2.000 €-Deckel
Neue Regel (§ 9 EStG):
- Unterkunftskosten im Ausland max. 2.000 € pro Monat absetzbar
- Ausnahme: verpflichtende Dienst- oder Werkswohnungen
8️⃣ E-Autos: Kfz-Steuerbefreiung verlängert
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030:
- 10 Jahre steuerfrei,
- längstens bis 31.12.2035
9️⃣ Bauabzugsteuer: Erstattungsantrag nur noch digital
Die Rückerstattung der 15 % Bauabzugsteuer muss zwingend elektronisch beantragt werden.
🔟 Nicht gekommen: Zwei geplante Steuererleichterungen
Kurzfristig gestrichen wurden:
- Steuerfreier Überstundenzuschlag
- Steuerfreie Teilzeit-Aufstockungsprämie
➡️ Eine spätere Wiedereinführung 2026 bleibt offen.
Fazit
2026 bringt mehr Klarheit, aber auch mehr Formvorgaben. Besonders relevant sind die Änderungen bei
- Betriebsveranstaltungen
- Arbeitszimmern im Eigenheim
- Altersvorsorge
- E-Mobilität
👉 Empfehlung:
Gestaltungen (Aktivrente, bAV, Eigenheim-Nutzung) frühzeitig mit Steuerberater abstimmen – viele Effekte wirken langfristig.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Die 10 wichtigsten Hinweise für Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

