Solidaritätszuschlag 2026

Wer weiterhin zahlt

Seit 2021 trifft der Solidaritätszuschlag nur noch rund 10 % der Steuerzahler. Zahlen müssen ihn vor allem Besserverdiener, Kapitalanleger und Kapitalgesellschaften.

Für 2026 gilt:

  • Soli fällt an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagte) liegt.
  • In einer Milderungszone steigt der Soli schrittweise an und beträgt nicht sofort 5,5 %.
    Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags (1.000 €/2.000 €) bleiben soli-pflichtig, ebenso Körperschaftsteuer bei GmbHs & Co.

Wann sonst noch Soli anfällt – und wann nicht

Pauschale Lohnsteuer:

  • Arbeitgeber müssen 5,5 % Soli auf Pauschalsteuern zahlen (z. B. Betriebsfeiern, Mahlzeiten, Fahrkostenzuschüsse, Sachzuwendungen).
  • Ausnahme: Minijobs mit 2 % Pauschsteuer → kein Soli.

Monatliche Gehaltsabrechnung:

Soli wird nur einbehalten, wenn die monatliche Lohnsteuer-Freigrenze überschritten wird (2026: 1.695,83 € ledig / 3.391,67 € zusammen).

Betriebsprüfungen:

Nachzahlungen für Jahre bis 2020 lösen weiterhin Soli aus.

Rechtsprechung:

Das Bundesverfassungsgericht hält den Soli für verfassungsgemäß; Änderungen sind nicht absehbar.

Kurzfazit:

Für die Mehrheit bleibt der Soli abgeschafft – wer gut verdient, Kapitalerträge hat oder Pauschalsteuern auslöst, zahlt weiter.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Ein Überblick über Freigrenzen, Ausnahmen und aktuelle Rechtsprechung“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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