Freistellungsauftrag richtig nutzen und Steuern sparen
Wer Zinsen oder Dividenden erhält, kann mit dem Sparerpauschbetrag Steuern vermeiden:
1.000 € steuerfrei für Ledige
2.000 € steuerfrei für Ehepaare
Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Liegt dieser nicht vor oder werden die Grenzen überschritten, behält die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Zuschläge ein – insgesamt bis zu 27,99 %.
Tipp zur Aufteilung:
Wer mehrere Konten oder Depots hat, kann den Freibetrag auf verschiedene Banken verteilen. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Maximalbetrag nicht überschreiten, sonst droht eine Steuernachzahlung über die Steuererklärung.
Zu viel gezahlt? Kein Problem:
Wurde versehentlich zu viel Steuer einbehalten, kann sie über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.
Experten empfehlen, das Freistellungsvolumen bevorzugt fürs Wertpapierdepot zu nutzen – dort wirkt der Zinseszinseffekt besonders stark.
Quelle:
n-tv
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

