Regionalwerk als neuer Energiepartner

Energieakteur, der wie ein Stadtwerk – nur auf dem Land – agiert

Mit dem Regionalwerk Unterallgäu entsteht ein neuer, kommunal getragener Energieakteur, der wie ein Stadtwerk – nur auf dem Land – agiert. 29 Gemeinden und der Landkreis bündeln Know-how, Flächen und Kapital, um Solarparks, Windkraft und Agri-PV gemeinsam zu entwickeln. Davon profitieren besonders Landwirte.

Vorteile für Landwirte beim Solar- und Agri-PV-Ausbau

1. Faire Partnerschaft statt Pachtversprechen

    Das Regionalwerk agiert transparent, regional und langfristig. Es kennt die Flächen, Betriebe und kommunalen Vorgaben vor Ort – ein großer Vorteil gegenüber weit entfernten Projektierern mit unrealistischen Pachtversprechen.

    2. Unterstützung bei Pacht, Planung & Genehmigungen

    Landwirte werden beraten zu:

      • geeigneten Flächen und Ertragschancen
      • fairen Pachtverträgen (inkl. Sonderkündigungsrechten)
      • Bewirtschaftung während der Bauphase
      • Ersatzflächen, wenn Pächter betroffen sind
      • ökologischen Ausgleichsflächen
      • langfristiger Nachnutzung nach 20–30 Jahren

      3. Kommunale Wertschöpfung bleibt in der Region

      Alle Projekte werden in eigenen GmbH & Co. KG geführt

        • Mind. 51 % bleiben in kommunaler Hand
        • Standortkommunen haben Vorkaufsrecht
        • Flächeneigentümer können sich beteiligen
        • Bürger können indirekt profitieren – evtl. per Genossenschaft

        4. Günstigere Baukosten durch Mengenbündelung

        Durch größere Volumina (z. B. 10 MW statt 1 MW) erreicht das Regionalwerk deutlich bessere Einkaufspreise und Finanzierungsbedingungen.

        5. Agri-PV als Zukunftsmodell

        Mit Trackersystemen lassen sich 20–25 % mehr Strom erzeugen. Die Fläche bleibt gleichzeitig landwirtschaftlich nutzbar – ideal zur Flächenschonung und Ertragssteigerung

        6. Sicherheit beim Aufstellungsbeschluss

        Projektabbrüche entstehen oft, weil Gemeinden zu spät eingebunden werden. Das Regionalwerk achtet von Anfang an auf:

          • kommunale Richtlinien
          • Bodenwertvorgaben
          • Abstand zur Wohnbebauung
          • Naturschutzanforderungen
          • regionale Beteiligung

          → So steigt die Chance erheblich, dass der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss fasst – der Grundstein für jedes Projekt.

          Was Landwirte unbedingt beachten sollten

          1. Niemals vorschnell Pachtvertrag unterschreiben

          Ohne Aufstellungsbeschluss bleibt der Landwirt gebunden – oft über Jahre – und kann die Fläche nicht normal weiterverpachten.

          2. Auf Sonderkündigungsrechte bestehen

          Beispiele:

            • kein Aufstellungsbeschluss innerhalb von 6 Monaten
            • keine Einspeisezusage innerhalb von 12 Monaten
            • Baubeginn nicht innerhalb von 3 Jahren

            3. Bei hohen Pachtversprechen vorsichtig sein

            Zahlreiche Projektierer locken mit bis zu 5.000 €/ha – oft unrealistisch und später Gegenstand von Nachverhandlungen.

            4. Gemeinde unbedingt vorab einbinden

            Ein frühes Gespräch mit Bürgermeister oder Gemeinderat klärt:

              • Gibt es klare PV-Richtlinien?
              • Überhaupt Chance auf kommunale Zustimmung?
              • Tabu-Flächen (z. B. Landschaftsbild, Schutzgebiete)?

              Fazit

              Ein Regionalwerk wie im Unterallgäu bietet Landwirten erhebliche Vorteile: Planungssicherheit, faire Pachtmodelle, regionale Wertschöpfung, bessere Finanzierung – und die Möglichkeit, Agri-PV und klassische Solarparks nachhaltig und sozialverträglich zu entwickeln.

              Damit wird aus der Energiewende nicht nur ein Technologieprojekt, sondern ein Gemeinschaftsprojekt, das Landwirte, Kommunen und Bürger gleichermaßen stärkt.

              Quelle:

              topagrar

              weitere Infos gibt es hier

              aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Warum kommunale Energiegesellschaften Landwirten große Vorteile bringen“ | Francksen

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              Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

              Klaus Francksen

              Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
              Mitgliedschaften: u.a.  bei:

              • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
              • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
              • Deutscher Bauernverband (DBV).

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