Höhere Steuerersparnis durch neue Regeln
Seit 1. Januar 2026 gelten für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien deutlich höhere steuerliche Höchstbeträge. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat im Dezember 2025 zugestimmt hat.
Zwei-Stufen-Modell: So funktioniert der Steuerabzug
Stufe 1 – Direkter Steuerabzug:
50 % der Parteispende werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen.
Der maximale Spendenbetrag dafür liegt 2026 bei
3.300 € (Ledige)
6.600 € (Zusammenveranlagte)
→ maximale direkte Steuerersparnis: 1.650 € / 3.300 €
Stufe 2 – Sonderausgabenabzug:
Spenden, die über diese Beträge hinausgehen, können zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden – nochmals bis zu
3.300 € / 6.600 €
👉 Insgesamt lassen sich damit bis zu 6.600 € (Ledige) bzw. 13.200 € (Ehepaare) steuerlich berücksichtigen.
Kurzfazit:
Parteispenden werden 2026 steuerlich deutlich attraktiver. Wer größere Beträge spendet, profitiert nun doppelt – einmal über den direkten Steuerabzug und zusätzlich über den Sonderausgabenabzug.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Parteispenden werden 2026 steuerlich deutlich attraktiver“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

