Diese Fristen und Gesetzesänderungen sollten Landwirte jetzt kennen
Mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres treten zahlreiche gesetzliche Änderungen und Meldepflichten in Kraft. Wer Fristen versäumt oder steuerliche Änderungen übersieht, riskiert unnötige Kosten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neue Umsatzsteuer ab 1. Juli 2026
Für pauschalierende Landwirte gilt beim Verkauf von Anlagevermögen (z. B. Traktoren, Maschinen oder stehende Ernte) künftig die Regelbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übergabe.
Wichtige Meldefristen
- 10. Juli: Quartalsmeldung Initiative Tierwohl (ITW)
- 14. Juli: TAM-Datenbank (Antibiotika-Meldungen)
- 1. Juli: Tierhalter-Erklärung Kupierverzicht
- 1. Juli: Anzeige Nutzhanfanbau bei der BLE
Neue Vorgaben
- Nachweis der Biosicherheit im QS-Audit
- Verbot der vorbeugenden Dauerbeköderung mit Rattengift
- Beginn des neuen landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahres
Steuertermine
Auch die Fristen für die Steuererklärungen sowie zahlreiche steuerliche Änderungen sollten rechtzeitig geprüft werden.
Unsere Empfehlung
Gerade zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres lohnt sich eine umfassende Überprüfung der betrieblichen Struktur:
- Steueroptimierung
- Investitionsplanung
- Hofnachfolge
- Erneuerbare Energien
- Liquiditätsplanung
- Unternehmensentwicklung
Viele steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen wirken sich über Jahre auf den Betrieb aus und sollten frühzeitig geplant werden.
Francksen Wirtschaftskontor GmbH unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, Investoren und Grundstückseigentümer bei der strategischen Unternehmensentwicklung, Steueroptimierung und der wirtschaftlichen Nutzung von Land- und Forstimmobilien.
Quelle:
topagrar
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

