Neue Förderchance für Investoren, Eigentümer und Projektentwickler
Seit dem 1. Juli 2026 fördert die KfW die Umwandlung leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum. Für das bundesweite Förderprogramm stehen 300 Mio. Euro bereit. Je neu geschaffener Wohneinheit können bis zu 30.000 € Zuschuss beantragt werden – ohne Rückzahlung.
Wer kann die Förderung nutzen?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Kommunen
Die maximale Förderung beträgt 300.000 € je Antragsteller.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
- Umbau ehemaliger Büro- und Gewerbegebäude
- Grundrissänderungen
- Innenausbau
- Anpassung der Gebäudestruktur
- Außenanlagen und Entsiegelungsmaßnahmen
Nicht Bestandteil des Programms sind energetische Sanierungen. Diese können jedoch zusätzlich über andere KfW- und BEG-Förderprogramme unterstützt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung sind unter anderem:
- Schaffung von mindestens einer neuen Wohneinheit
- Antragstellung vor Baubeginn
- Erreichen des energetischen Standards Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH85 EE) bzw. entsprechender Sonderregelungen für Baudenkmäler.
Unsere Einschätzung
Das neue Förderprogramm eröffnet attraktive Chancen für Eigentümer leerstehender Gewerbeobjekte sowie Investoren, Projektentwickler und Unternehmer. Gerade in Regionen mit hoher Wohnraumnachfrage können durch die Kombination aus Zuschuss, Wertsteigerung und langfristigen Mieteinnahmen wirtschaftlich interessante Projekte entstehen.
Francksen Wirtschaftskontor GmbH begleitet Eigentümer und Investoren bei der Bewertung, Entwicklung, Vermarktung und Finanzierung von Immobilien-, Landwirtschafts- und Erneuerbare-Energien-Projekten.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Bis zu 30.000 € je Wohnung für die Umnutzung von Gewerbeimmobilien“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

