Zuschüsse für die Umwandlung von Gewerbeimmobilien
Die Bundesregierung plant ab Juli 2026 ein neues Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum. Eigentümer leerstehender Gewerbeimmobilien sollen durch direkte Zuschüsse bei der Umwandlung von Büro-, Handels- oder Gewerbeflächen in Wohnungen unterstützt werden.
Vorgesehen sind Fördermittel von bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Pro neu geschaffener Wohneinheit können bis zu 100.000 € Umbaukosten berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien, Bestandsgebäuden, Hofstellen und gemischt genutzten Immobilien eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten zur Wertsteigerung und Ertragsoptimierung. Gerade in Regionen mit Wohnraummangel kann die Umnutzung bestehender Gebäude wirtschaftlich deutlich attraktiver werden.
Die Politik verfolgt dabei mehrere Ziele gleichzeitig: zusätzliche Wohnungen schaffen, Leerstände reduzieren und vorhandene Bausubstanz nachhaltig nutzen. Besonders in Städten und Ballungsräumen könnten zahlreiche bislang ungenutzte Flächen wieder einer rentablen Nutzung zugeführt werden.
Francksen-Einschätzung:
Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Gewerbe- oder Betriebsgebäude für eine Umnutzung geeignet sind. Die Kombination aus Fördermitteln, langfristigen Mieteinnahmen und Wertsteigerung bietet attraktive Chancen für Investoren und Immobilienbesitzer.
Quelle:
capital
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Kombination aus Fördermitteln, Mieteinnahmen und Wertsteigerung bietet attraktive Chancen“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

