Werte steigen deutlich
Ab dem Wirtschaftsjahr 2026/27 gelten neue Richtwerte für die steuerliche Bewertung von Tierbeständen. Mastschweine, Milchkühe und Mastgeflügel werden damit deutlich höher bewertet – was den steuerpflichtigen Gewinn steigen lässt.
Beispiel:
Mastschwein künftig 101 € statt 80 €, Milchkühe 1.033 € statt 800 €.
Sofortabschreibung fällt weg – Umstellungsgewinn strecken
Durch den höheren Wert entfällt bei Milchkühen die Sofortabschreibung, stattdessen gilt nur noch die lineare AfA über drei Jahre. Zudem entsteht im Umstellungsjahr ein einmaliger Umstellungsgewinn. Bis zu 90 % davon dürfen Landwirte in eine Rücklage buchen und über maximal zehn Jahre verteilt wieder auflösen – so lassen sich Steuernachteile zeitlich abfedern.
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Ab 2026/27 gelten neue Richtwerte für die steuerliche Bewertung von Tierbeständen“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

