KI-Verordnung ab 2. August 2026
Ab 2. August 2026 gelten europaweit neue Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung (EU AI Act). Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, sollten ihre Prozesse jetzt überprüfen.
Das ändert sich
Die neuen Vorschriften betreffen insbesondere Unternehmen, die KI für Kundenkommunikation, Marketing oder digitale Inhalte nutzen.
Wichtige Anforderungen sind:
- Chatbots und virtuelle Assistenten müssen klar darauf hinweisen, dass Nutzer mit einer KI kommunizieren.
- KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien (Deepfakes) müssen deutlich als künstlich erstellt oder verändert gekennzeichnet werden.
- Bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse benötigen ebenfalls eine transparente Kennzeichnung – es sei denn, sie wurden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft und unter redaktioneller Verantwortung freigegeben.
- Unternehmen sollten dokumentieren, welche KI-Systeme eingesetzt werden und wie Inhalte geprüft und veröffentlicht werden.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Die Transparenzpflichten gelten unabhängig davon, ob KI intern oder durch externe Dienstleister eingesetzt wird. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlenswert sind insbesondere:
- eine Übersicht aller eingesetzten KI-Anwendungen,
- klare Verantwortlichkeiten für die Freigabe von KI-Inhalten,
- dokumentierte Prüfprozesse sowie
- die Überprüfung bestehender Verträge mit KI-Dienstleistern.
Unsere Einschätzung
Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen erhebliche Chancen – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher und transparent eingesetzt. Wer frühzeitig klare Prozesse etabliert, reduziert rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Auch Francksen Wirtschaftskontor nutzt moderne digitale Technologien, verbindet diese jedoch stets mit fachlicher Prüfung und persönlicher Verantwortung. Gerade bei der Bewertung und Vermarktung von Land- und Forstimmobilien sowie Projekten im Bereich Windenergie, Agri-PV und Batteriespeicher bleibt die Erfahrung qualifizierter Experten unverzichtbar.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

