Neue Grundsicherung

🧾Was sich ab Juli 2026 für Sparer ändert

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Die Bundesregierung plant eine Reform des bisherigen Bürgergelds. Ab 1. Juli 2026 soll eine neue Grundsicherung gelten – mit deutlich strengeren Regeln für Vermögen und Wohnkosten. Besonders Menschen mit ETF-Sparplänen oder Wertpapierdepots könnten betroffen sein.


⚖️ Wichtigste Änderung: Karenzzeit entfällt

Im bisherigen Bürgergeld galt:

  • 12 Monate Karenzzeit

In dieser Zeit wurden:

  • Vermögen nur eingeschränkt geprüft
  • höhere Wohnkosten akzeptiert

➡ Diese Schonfrist wird vollständig abgeschafft.

Das bedeutet:

  • Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft
  • Jobcenter prüfen sofort auch Wohnkosten

Die Regel greift vor allem, wenn jemand:

  • nach Arbeitslosengeld I in die Grundsicherung rutscht
  • oder direkt Grundsicherung beantragt.

💰 Schonvermögen sinkt deutlich

Die neuen Freibeträge orientieren sich stärker am Alter.

AlterSchonvermögen pro Person
bis 30 Jahre5.000 €
bis 40 Jahre10.000 €
bis 50 Jahre12.500 €
über 50 Jahre20.000 €

Beispiel Haushalt:

Haushaltbisherkünftig
2 Erwachsene + 2 Kinderca. 75.000 €30.000 €

➡ Der Spielraum sinkt erheblich.


📉 ETF-Sparer besonders betroffen

Wertpapierdepots zählen grundsätzlich als verwertbares Vermögen.

Beispiel:

SituationBetrag
ETF-Depot25.000 €
Schonvermögen (35 Jahre)10.000 €
einzusetzendes Vermögen15.000 €

➡ Betroffene müssten zuerst Teile des Depots verkaufen, bevor sie Leistungen erhalten.

Problem dabei:

  • Verkauf eventuell bei Kursverlusten
  • langfristige Altersvorsorge wird geschwächt.

🧠 Was Betroffene jetzt tun können

Notgroschen aufbauen

Empfehlung vieler Finanzberater:

  • 3–6 Monatsausgaben als Liquiditätsreserve
  • z. B. Tagesgeldkonto

So lässt sich eine kurzfristige Arbeitslosigkeit überbrücken.


Vermögensstruktur prüfen

Wichtige Fragen:

  • Wie hoch sind aktuelle Rücklagen?
  • Wie hoch wäre das Schonvermögen im Ernstfall?

Gerade jüngere Menschen haben sehr niedrige Freibeträge.


Altersvorsorge prüfen

Einige Vorsorgeformen sind teilweise geschützt:

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • betriebliche Altersvorsorge

Ein normales ETF-Depot zählt hingegen voll zum verwertbaren Vermögen.


⚠️ Politischer Zielkonflikt

Die Reform zeigt ein Problem der aktuellen Vorsorgepolitik:

Politik fordertSozialrecht verlangt
private AltersvorsorgeVermögen zuerst aufbrauchen
Kapitalmarkt-InvestmentsVerkauf bei Bedürftigkeit

Menschen könnten dadurch gezwungen sein, Altersvorsorge aufzulösen, obwohl Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist.


📊 Aktueller Stand:
Die Reform soll am 1. Juli 2026 starten.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.


Quelle:

focus

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Was die Betroffenen und vor allem die Sparer jetzt tun können“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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